Fachgebiete

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2009 gegründet und befindet sich in Hermagor – Pressegger See, mit einer erweiternden Sprechstelle in Klagenfurt am Wörthersee. In folgenden Rechtsgebieten stehen wir Ihnen als Partner beratend und vertretend vor Behörden und Gerichten zur Seite:

Treuhänder bei Immobilientransaktionen

Insolvenzverwalter

Ehescheidungen

Verkehrsunfälle

Erbrecht

Immobilienrecht

Strafrecht

Allgemeines Zivilrecht

Erb- und Familienrecht

Jagdrecht

Forstrecht

Sozialrecht

Verkehrsrecht, Verkehrsunfälle

Baurecht/ Bauträgervertragsrecht

Unser Anspruch ist Ihr Erfolg

Wir nützen das Rechtssystem flexibel, schöpfen das gesamte Potential der Rechtsmaterie aus und schaffen so relevante Schlussfolgerungen und präzise Empfehlungen.

Wir fordern von uns selbst die höchsten Ansprüche und setzen uns mit Spezialisierungen keine Grenzen, sondern machen uns in jeder Aufgabe zu Ihrem Experten. Wir sind keine Einzelkämpfer! Im Interesse unserer Mandanten arbeiten wir gemeinsam mit Partnern und ziehen für Ihre Lösung auch unser Netzwerk heran.

Hohe Qualität

Hohe Ausbildungsstandards sind eine Grundvoraussetzung unserer Tätigkeit. Darüber hinaus versetzt uns ständige Weiterbildung und intensive Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen in die Lage, Ihre ganz persönlichen Interessen bzw. die Interessen Ihres Unternehmens bestmöglich zu vertreten. Unsere Arbeit basiert auf Erfahrung und auf dem Zugang zu modernen Rechtsdatenbanken sowie spezieller Fachliteratur.

Individuelle Beratung

Vertrauen und Respekt bilden das Fundament der Geschäftsbeziehung mit unseren Klienten und Partnern. Sie können sich darauf verlassen, dass wir die richtigen Lösungen für Ihre Anliegen finden.

Verschwiegenheit

Die anwaltliche Verschwiegenheit ist tragender Pfeiler des Vertrauens des Mandanten in seinen Rechtsanwalt. Jeder Mandant muss sich darauf verlassen können, dass das, was er dem Rechtsanwalt anvertraut, von diesem auch nicht weitergegeben wird. Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts gehört – neben der Verpflichtung, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten – zu den wichtigsten anwaltlichen Grundpflichten.

Das Honorar kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Wurde nichts vereinbart, richtet sich die angemessene Entlohnung des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Wenn der Rechtsanwalt als Vertragserrichter bzw. Treuhänder tätig wird, kommt grundsätzlich das Notariatstarifgesetz (NTG) zur Anwendung.

Bisweilen erscheinen sach- oder streitwertbezogene Tarifansätze nicht immer leistungsgerecht. Die Pauschalierung des Honorars (z.B. im Zusammenhang mit Vertragserrichtungen) stellt dabei eine mögliche Alternative dar. Bei Leistungen, die sich vom Umfang oder Ihrer Dauer schwer vorherbestimmen lassen, bietet sich die Vereinbarung eines Honorars nach Stundensätzen an.

Sprechen Sie bitte bereits bei der ersten Informationsaufnahme das Honorar an. Ich bin um eine zeitsparende und individuelle Problemlösung sowie ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bemüht.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden meine Kosten möglicherweise von Ihrer Versicherung übernommen. Ich führe für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, schildere dieser den Sachverhalt und ersuche um Kostendeckungszusage für die jeweilige individuelle Rechtssache.

Eine Pauschalkostenvereinbarung ist vor allem bei Verträgen und der Übernahme von Treuhandschaften möglich und zweckentsprechend. Immer dann, wenn der Aufwand genau abschätzbar ist, bieten wir Ihnen gerne auch eine Pauschalpreisvereinbarung an.